DSC_5539-2

Heiraten in der Jufenalm

Erinnerungen für ein ganzes Leben

DSC_6156 Kopie

Der schönste Tag

Am schönsten Ort der Welt

DSC_0318

Ein unvergessliches Fest

mit Liebe bis ins kleinste Detail

DSC_4751

Im siebten Himmel

Auch kulinarisch

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Brautpaar erteilten Auftrages für eine Hochzeitsfeier auf der Jufenalm. Anderslautende Bedingungen sind ungültig. Das Brautpaar akzeptiert diese Bedingungen, sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften, und übernimmt durch seine Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung.

Zahlungs- und Stornobedingungen

Ab Datum der fixen schriftlichen Bestätigung durch die Jufenalm garantiert das Hotel die Reservierung für 14 Tage. Innerhalb dieser Frist von 14 Tagen ist eine 1. Anzahlung in Höhe von 5.000€ an das Hotel zu leisten. Erst nach Eingang dieser Anzahlung gilt die Buchung seitens des Hotels als fixierte Buchung. Eine kostenfreie Stornierung ist demnach nur innerhalb dieser 1. Anzahlungsfrist von 14 Tagen möglich.

Bis 32 Wochen vor der Hochzeit ist eine 2. Anzahlung von 10.000€ zu zahlen.

Bei Nichteinhaltung der beiden Anzahlungsfristen behält sich das Hotel das Recht vor, die reservierten Räumlichkeiten sowie den gebuchten Termin anderweitig zu vergeben.

Sollten Sie Ihre gebuchte Hochzeitsfeier stornieren, verfällt die erste geleistete Anzahlung als Reservierungs- und Beratungsgebühr auf jeden Fall.

– STORNIERUNG INNERHALB VON 28 WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG 15.000€ STORNOGEBÜHR

STORNIERUNG INNERHALB VON 22 WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG 20.000€ STORNOGEBÜHR

STORNIERUNG INNERHALB VON 16 WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG 25.000€ STORNOGEBÜHR

STORNIERUNG INNERHALB VON 10 WOCHEN VOR DER VERANSTALTUNG 80% DES GEBUCHTEN ARRANGEMENTS

Sollten 60% bzw. 80% Stornogebühr fällig werden, so berechnet die Jufenalm für jeden zu erwartenden Hochzeitsgast lt Vorgespräch den gewählten Package-Preis.

Die Stornogebühr wird auch bei Eintritt eines unabwendbaren Ereignisses in der Sphäre des Gastes fällig.

An- oder Umbauten seitens der Jufenalm gelten nicht als Stornierungsgrundlage.

Beide Anzahlungen werden bei der Endabrechnung gegenverrechnet.

Die obigen Stornogebühren verstehen sich als Reuegeld und nicht als Konventionalstrafe.

Die obige Stornoregelung versteht sich vor dem Hintergrund, dass innerhalb des Stornozeitraums erfahrungsgemäß keine vergleichbaren Ersatzhochzeiten gefunden werden können. Auf Grund der hohen Personalkosten und des Umstandes, dass ein Umdisponieren innerhalb des Stornozeitraums erfahrungsgemäß nicht möglich ist, ist das vereinbarte Reuegeld in Form der Stornogebühr für die Jufenalm Engeltersatz.

Garantie & Verrechnung

Spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung wird die Bekanntgabe der Speisenauswahl / des gewählten Arrangements, sowie 1 Woche vorher die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen (als bestellt) teilnehmen, so wird die tatsächlich anwesende Personenanzahl verrechnet.

Das Hotel ist weiters berechtigt, den für die Veranstaltung berechneten Raum jederzeit durch einen anderen Raum zu tauschen, sowie die Berechnung für die Veranstaltung neu zu überarbeiten, sollte sich die garantierte Anzahl ändern.

Speisen & Getränke

Ohne Genehmigung der Jufenalm Geschäftsführung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel und angeschlossene Räumlichkeiten gebracht werden. Die Jufenalm behält sich Vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein entsprechendes Entgelt zu verrechnen.

Service

Gerne stellt das Hotel dem Gast Personal nach 24 Uhr (offizielle Sperrstunde) zur Verfügung.

Dekoration

Das Brautpaar ist verpflichtet, das Anbringen von Dekorationsmaterial durch die Jufenalm bewilligen zu lassen. Anbringung nur durch Fachpersonal unter Einhaltung feuerpolizeilicher Bestimmungen. Sämtliche, durch die Herstellung/den Abbau von Dekorationsmaterial entstehenden Kosten (ebenso Arbeitsaufwand für Dekoration, Stellen von Kerzen etc), gehen zu Lasten des Brautpaares: Stundensatz pro Person 60,00€. Zusätzliche Kosten entstehen für nicht organisierte aber benötigte Dekorationsartikel, die die Jufenalm zur Verfügung stellt (z.B. Kerzen).

Übernachtung

Die Stornierung eines Zimmers wird lt. Österreichischem Hotelreglement verrechnet. Dies gilt für alle Zimmerbuchungen.

Check-In ab 15 Uhr möglich, Check-Out bis 10 Uhr erbeten. Nach 10 Uhr wird ein Aufpreis von 20€ je angefangener Stunde für Late Check Out verrechnet.

Bei Zimmerwechsel auf Wunsch der Gäste wird eine Reinigungspauschale von 50€ pro Zimmer verrechnet.

Nicht verbuchte Zimmer werden zu Lasten des Brautpaares verrechnet.

Preise & Rechnungslegung

Alle angebotenen Preise verstehen sich in Euro und inklusive aller Steuern. Gültig bis auf Widerruf. Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Rechnungen sind ohne Abzüge bar vor Ort oder mit Karte zu zahlen.

Die geleisteten Anzahlungen werden bei der Endabrechnung gegenverrechnet.

Sonstiges

– AB 24.00 UHR IST DAS FEIERN IM AUSSENBEREICH, TERRASSEN NICHT ERLAUBT.

– BEI ABFEUERN EINES FEUERWERKES MUSS DIESES VOR AB VON DER GEMEINDE GENEHMIGT SEIN SO WIE UNS MITGETEILT WERDEN! SPÄTESTES ABFEUERN UM 21.30 UHR MÖGLICH!

– AB 2.00 UHR WIRD DIE LAUTSTÄRKE DER MUSIK REDUZIERT.

UNSER VERANTWORTLICHER SERVICEMITARBEITER WIRD BEI GGF ZU LAUTER MUSIK DIE BAND INFORMIEREN LEISER ZU SPIELEN.

– SIE (IHRE VERSICHERUNG) HAFTEN FÜR SCHÄDEN, VERUNREINIGUNGEN, BRANDLÖCHER, DIE SIE UND IHRE GÄSTE VERURSACHEN.

– FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON WEITEREN RÄUMEN, Z .B. FÜR KINDERBETREUUNG, ENTSTEHEN ZUSÄTZLICHE KOSTEN.

– DIE FOTOLOCATIONS SIND IN ORDENTLICHEM ZUSTAND ZU HINTERLASSEN.

– BEACHTEN SIE BITTE, DASS IM GESAMTEN BEREICH DER JUFENALM REIS, KONFETTI, FRISCHE BLÜTENBLÄTTER ETC ZUM STREUEN NICHT ERLAUBT SIND, SOLLTE DIES TROTZDEM GEWÜNSCHT / GEMACHT WERDEN, WIRD EINE REINIGUNGSPAUSCHALE VERRECHNET.

– IN AUFTRAG GEGEBENE BESORGUNGEN WERDEN AUCH BEI NICHT GEBRAUCH (Z.B. WEIL ES DAS WETTER NICHT ZULÄSST) DENNOCH IN RECHNUNG GESTELLT.

Besprechungen

Sollte das Brautpaar mehr als 5 Stunden Besprechungen vor Ort mit den Gastgebern benötigen, wird jede weitere Stunde mit 40€ in Rechnung gestellt.

Datenschutz

Die Jufenalm nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, z.B. an Ihre Dienstleister, die von Ihnen beauftragt wurden.

Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur

Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Haftung

Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Brautpaares verursacht werden, haften diese selbst. Das Hotel haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Verlust derselben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Dritten.

Dies gilt besonders für Schäden, bei denen eine chemische Reinigung (z.B. von Tischwäsche) notwendig ist.

Kündigung durch das Hotel

Das Hotel kann das Vertragsverhältnis beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes gefährdet, der Veranstalter gesetzliche Auflagen verletzt, der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind, vereinbarte Akonto-Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen sowie im Fall höherer Gewalt. Der Veranstalter ist in einem solchen Fall keinesfalls zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen berechtigt.